Sanktionen und Einspruchsverfahren

Das Kontroll- und Zertifizierungsverfahren umfasst die Feststellung von Versäumnissen und die Verhängung angemessener Sanktionen und gibt den betroffenen Betreibern gleichzeitig die Möglichkeit, darauf zu reagieren und Anpassungen vorzunehmen.

Sanktionen im öffentlichen Interesse

Durch die Vielzahl der Beteiligten und der Schritte, die zur Entscheidung über eine Sanktion führen, ist sichergestellt, dass sowohl für den Betrieb als auch für die Verbraucher die gerechteste Entscheidung getroffen wird. Die Entscheidungen werden unparteiisch getroffen. Sie führen zu einer Bewusstseinsbildung und sozialen Verantwortung sowohl beim Unternehmen selbst als auch bei den anderen Betrieben und Verbrauchern.

Einige dieser Entscheidungen können erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Würden Sie jedoch nicht getroffen, könnte dies noch größere wirtschaftliche Auswirkungen auf den gesamten Sektor haben und würde auch zu einem unlauteren Wettbewerb gegenüber Unternehmen führen, die die Öko-Verordnung einhalten.  Betriebe, die die BIO-Grundsätze falsch anwenden, bringen nicht nur sich selbst in Schwierigkeiten, sondern schaden dem gesamten BIO-Sektor.

Garant für die Seriosität des BIO-Sektors

Die Anwendung von Sanktionen garantiert die Seriosität des BIO-Sektors. Wenn der Prüfer Nichtübereinstimmungen feststellt und es hierüber Meinungsverschiedenheiten gibt, kann der Betrieb seinen Standpunkt darlegen und beide können in einen Dialog treten. Der Bericht, in dem die Nichtübereinstimmungen festgestellt werden, enthält auch die Verpflichtung, diese zu beheben. Es ist sehr wichtig, dass der Betrieb diesen Bericht unterzeichnet und dabei seine eventuelle Stellungnahme auf demselben Dokument schriftlich festhält.

Genauer Sanktionskatalog

Die Sanktionen werden auf der Grundlage des vom Unternehmen unterzeichneten Inspektionsberichts verhängt. Die Sanktionsregelung wird von den Behörden erlassen. Die Sanktionen sind nach der Schwere der Verstöße gestaffelt. Sie können von einem einfachen Vermerk oder der Bitte um Verbesserung bis hin zu einem Totalverbot der Vermarktung der BIO-Erzeugnisse reichen.

Um eine gerechte Entscheidungsfindung zu gewährleisten, sieht das Zertifizierungssystem eine Trennung der Zuständigkeit zwischen Kontrolle und Zertifizierung vor.

Dabei hat jeder seine Aufgabe:

  • Der Prüfer stellt fest, meldet, identifiziert und ergreift Vorsichtsmaßnahmen, falls das Produkt nicht der BIO-Norm entspricht. Er trifft jedoch keine Entscheidung bezüglich der Sanktion.
  • Die Zertifizierungsentscheidung wird vom Zertifizierungsverantwortlichen Auf dieser Ebene wird eine objektive und an die Tragweite der Nichtkonformität angepasste Entscheidung dadurch gewährleistet, dass sie nicht von einer einzelnen Person abhängt. Die Zertifizierung erfolgt durch ein Expertenteam.

Wechselt ein Unternehmen die Kontrollstelle, so berücksichtigt die neue Kontrollstelle die von der früheren Kontrollstelle verhängten Sanktionen auf der Grundlage der ausgetauschten Daten. Die Anwendung des Sanktionskatalogs und der Tabelle der Nichtkonformitäten soll die Unternehmen zu einer korrekten Anwendung der Vorschriften bewegen, anstatt sie zu bestrafen, auch wenn manchmal die Rückstufung von Losen oder Parzellen zwingend geboten ist.

Eine progressive Tabelle der Nichtkonformitäten

1. Vermerke:

Einfacher Vermerk: Der einfache Vermerk wird bei kleinen Unregelmäßigkeiten oder bei deutlich unfreiwilligen Versäumnissen seitens des Unternehmens verwendet.

Bitte um Verbesserung: In der Bitte um Verbesserung werden die festgestellte Unregelmäßigkeit, die erwartete Verbesserung und die Frist für die Durchführung dieser Verbesserung erläutert.

 

2. Verwarnung:

Die Verwarnung geht mit dem Vermerk der Sanktion einher, die Anwendung findet, falls der Betrieb diese Verwarnung nicht beachtet. Eine Missachtung der Bitte um Verbesserung innerhalb der festgesetzten Frist hat immer eine Verwarnung zur Folge.

3. Verschärfte Kontrolle:

Bei Aussprechen einer Verwarnung wird systematisch eine verschärfte Kontrolle Die Kosten für die verschärfte Kontrolle gehen zu Lasten des Unternehmens.

4. Rückstufung und Sperre:

Rückstufung Parzelle: Rückstufung einer bestimmten Parzelle oder eines Teils einer Parzelle für einen bestimmten Zeitraum.

Rückstufung Los: endgültige Rückstufung eines bestimmten Teils einer vorhandenen Produktion.

Rückstufung Tier: die Erzeugnisse des betroffenen Tiers dürfen nicht mit einem Verweis auf eine biologische Produktionsweise auf den Markt gebracht werden. Das betroffene Tier beginnt eine neue Umstellungsphase.

Sperre des Erzeugnisses: ein für einen festgelegten Zeitraum geltendes Verbot, eine bestimmte Art von Erzeugnis mit dem Hinweis auf das biologische Produktionsverfahren zu vermarkten.

Totalsperre des Erzeugnisses: ein für einen festgelegten Zeitraum geltendes Verbot, alle Erzeugnisse mit dem Hinweis auf das biologische Produktionsverfahren zu vermarkten.

Neubeginn oder Verlängerung der Umstellungsphase: Neubeginn oder Verlängerung der Umstellungsphase für Tiere oder Parzellen.

Einspruchsverfahren

Jede Zertifizierungsentscheidung kann, falls der Unternehmer damit nicht einverstanden ist, Gegenstand eines an die Zertifizierungsabteilung von CERTISYS® gerichteten Einspruchs sein. Nur der Unternehmer (natürliche oder juristische Person) kann einen Antrag auf Berufung stellen. Ein möglicher Einspruch setzt die betreffende Entscheidung nicht aus; diese gilt so lange, bis eine neue Entscheidung aufgrund der Prüfung des Einspruchs getroffen wird.

Um zulässig zu sein, muss der Einspruch bei der CERTISYS® Zertifizierungsstelle eingereicht werden:

• per Einschreiben,
• innerhalb von 14 Tagen ab Versand des Zertifizierungsbrief, und
ausführlich begründet, ggf. mit neuen, CERTISYS® noch nicht vorliegenden Informationen.

Wenn der Einspruch zulässig ist, wird dieser von unserem Berufungsausschuss geprüft: ein Team innerhalb von CERTISYS® prüft den Einspruch auf der Grundlage aller vom Betreiber eingebrachten Elemente.

Das Team besteht aus einem oder mehreren Vertretern der Abteilungen Zertifizierung und Kontrolle. Der Mitarbeiter, der die Bewertung und die Zertifizierungsentscheidung vorgenommen hat, ist nicht direkt an der Entscheidungsfindung beteiligt.

Der Unternehmer kann bei CERTISYS® eine Anhörung beantragen. Falls die Schlussfolgerungen des Berufungsausschusses zu einer Änderung der Maßnahme führt, ändert CERTISYS® die Zertifizierungsdokumente und übermittelt sie dem Unternehmer. Das Ergebnis des Berufungsausschusses wird dem Unternehmer so schnell wie möglich mitgeteilt.

Am Ende dieses Prozesses gibt es bei einigen Zertifizierungsprogrammen die Möglichkeit, beim Eigentümer des Programms Einspruch zu erheben.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um weitere Informationen zu erhalten. Sie können auch unseren Leitfaden zum CERTISYS® -Zertifizierungssystem für den ökologischen Landbau konsultieren.