Verordnungen

Der BIO-Markt in der Europäischen Union ist durch europäischen Verordnungen geschützt. Darüber hinaus gibt es Umsetzungsmaßnahmen auf regionaler belgischer Ebene.

Außerdem gibt es nationale und privatwirtschaftliche Richtlinien, die Bereiche abdecken, die nicht unter die europäische Verordnung fallen.

Hot news

  • BIO-Importe: Wichtige Änderung ab dem 1. Januar 2025!

Ab dem 01.01.2025 müssen Zertifizierungsstellen, die außerhalb der Europäischen Union angesiedelt sind, aufgrund ihrer „Konformität“ mit der neuen europäischen Gesetzgebung anerkannt sein. Das alte System, in dem die Zertifizierungsstellen aufgrund ihrer Gleichwertigkeit anerkannt waren, endet am 31.12.2024.

Überprüfen Sie deshalb bitte, ob mit Ihren ausländischen Dienstleistern alles in Ordnung ist und achten Sie auf die Konformität der Produkte, die Sie importieren. Schauen Sie bitte nach, ob die Kontrollstellen in der „Konformitätsliste“ in Anhang II der Verordnung 2021/1378 aufgeführt sind.

Offizielle Regelungen

 Hier erfahren Sie, wie Sie eine offizielle Verordnung auf der Eur-Lex-Website abrufen können.

Verordnung (EU) Nr. 2018/848 konsolidierte Fassung

Diese Verordnung ersetzt ab dem 1. Januar 2022 die Grundverordnung 834/2007, gemäß der Verordnung Nr. 2021/269.

Sie enthält die Grundsätze und grundlegenden Vorschriften für die Landwirtschaft, die Zubereitung von ökologischen/biologischen Lebensmitteln und Futtermitteln, den Vertrieb, den Import sowie die Kennzeichnung und Kontrolle.

Hier finden Sie die Liste der Durchführungsrechtsakte und delegierten Rechtsakte im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2018/848.

Verordnung (EU) Nr. 2021/2325 konsolidierte Fassung

Sie enthält die Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern.

Verordnung (EU) Nr. 2023/2785 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2325 hinsichtlich der Anerkennung bestimmter Kontrollbehörden und Kontrollstellen für die Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union

Verordnung (EU) Nr. 2021/2306 konsolidierte Fassung

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1748 der Kommission vom 21. Juni 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 der Kommission in Bezug auf die Anerkennung bestimmter Kontrollstellen, die für die Durchführung von Kontrollen und die Ausstellung von Öko-/Bio-Zertifikaten in Drittländern für die Zwecke der Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union zuständig sind, gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates

Brexit: Importe und Exporte ab dem 1. Januar 2021 

Situation beim Import und Export von BIO-Produkten infolge des Brexit ab dem 1. Januar 2021.

panier de légumes bio proposé par CERTISYS

CERTISYS ist im Großherzogtum Luxemburg anerkannt (LU-BIO-06) und unterstützt Sie bei der Zertifizierung Ihrer Erzeugnisse.

Die Formalitäten und Schritte für den Start Ihrer BIO-Tätigkeit im Großherzogtum Luxemburg finden Sie hier.

noix de cajou bio

Die Version 8 des CERTISYS-Standards ist seit November 2023 in Kraft.

Dieser Standard legt die Produktionsvorschriften, Kennzeichnungsbestimmungen und Kontrollmaßnahmen für Betriebe in Nicht-EU-Ländern fest, die den Export ihrer Erzeugnisse mit Verweis auf den ökologischen Landbau in einen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union planen. Jedes landwirtschaftliche Produkt, das erzeugt, verarbeitet oder in einen Mitgliedsstaat exportiert wird und nach diesem Standard zertifiziert ist, wird als gleichwertig mit der europäischen Verordnung angesehen.

Dieser Standard besteht aus zwei Büchern. Buch 1 enthält die allgemeinen Vorschriften. Buch 2 enthält die besonderen Vorschriften:

  • CERTISYS® Standard non EU Book 1 – allgemeine Vorschriften
  • CERTISYS® Standard non EU Book 2 – besondere Vorschriften