Sie haben sich für eine umweltfreundlichere Landwirtschaft entschieden? Sind Sie gerade dabei, auf ökologischen Landbau umzustellen? Sie möchten Ihre Aktivitäten und Erzeugnisse aufwerten und bio-zertifizieren lassen? Sie möchten Ihre Erzeugnisse mit dem BIO-Label vermarkten? Nachfolgend finden Sie alle Informationen, die Sie für Ihre Produktion benötigen, egal ob im Pflanzenbau oder in der Tierhaltung.
Wie sieht Ihre BIO-Tätigkeit aus?
Sie führen einen landwirtschaftlichen Betrieb und möchten Ihre verschiedenen Aktivitäten anmelden. Dabei kann es sich um Mischkultur, Viehzucht, Gemüseanbau, Obstbau (einschließlich Weihnachtsbäume), Brachland, Pilzzucht oder Naturgebiete handeln.
Was sind die wesentlichen Informationen, um Ihre Tätigkeit als BIO-Erzeuger zu starten?
Um Ihre BIO-Produkte vermarkten zu dürfen, müssen Sie zunächst eine Umstellungsphase durchlaufen.
Um für Ihren Betrieb eine Bio-Zertifizierung zu erhalten, ist eine Umstellungszeit erforderlich, die je nach Aktivität am Standort zwischen zwei und drei Jahren liegt. Diese Umstellung umfasst die Parzellen und die eventuell vorhandenen Tiere. Während dieses Zeitraums müssen alle Vorschriften für die ökologische Produktion eingehalten werden und das Produkt darf nicht als BIO-Produkt vermarktet werden. Bevor Sie Ihre BIO-Zertifizierung erhalten, bekommen Sie eine Umstellungsbescheinigung.
Die Umstellungszeit hängt von der Art der angebauten Pflanzen ab. Nachfolgend haben wir die möglichen Umstellungsszenarien schematisch dargestellt.
Bei der Tierzucht ist eine kombinierte Umstellung auf BIO von zwei Jahren für den gesamten Betrieb (Parzellen und Tiere) möglich. Bei Rindern, die zum Zeitpunkt der BIO-Anmeldung bereits vorhanden sind, beträgt der Umstellungszeitraum zwei Jahre. Herkömmliche Rinder, die danach gekauft werden, müssen ¾ ihres Lebens ohne Unterbrechung auf einem Öko-Betrieb verbringen, um den ÖKO-Status zu erhalten, wobei die Umstellungsperiode bei Rindern unter einem Jahr mindestens ein Jahr beträgt.
Für Nichtpflanzenfresser (Schweine und Geflügel) kann die Umstellung der Außenplätze im Freien auf (mindestens) 1 Jahr verringert werden, wenn zum Zeitpunkt vor der Meldung der BIO-Aktivität kein unerlaubtes Erzeugnis verwendet wurde und wenn die Bodenanalyse auf Pestizide negativ ist.
Das Saat- und Pflanzgut
Das von Ihnen verwendete Saat- und Pflanzgut muss aus biologischem Anbau stammen. Falls kein biologisches Saatgut verfügbar ist und gemäß den Auflagen Ihrer Region, können Sie eine Ausnahmegenehmigung für unbehandeltes konventionelles Saatgut vorzugsweise über die Website von Organicxseeds (Hinweise zur Nutzung der Datenbank OrganicXseeds) oder über das Ausnahmegenehmigungsformular Ihrer Region – Wallonien, Brüssel und Großherzogtum Luxemburg, Flandern – beantragen.
Fruchtbarkeit und Aktivität des Bodens
Der Respekt des Zyklus der Natur ist ein wesentlicher Bestandteil der Philosophie in der ökologischen Landwirtschaft. Daher muss die Fruchtbarkeit und Aktivität des Bodens vor allem durch mehrjährige Fruchtfolgen, den Anbau von Gründüngungspflanzen und Leguminosen, die Wiederverwertung und Kompostierung organischen Materials erhalten oder erhöht werden.
Die Liste der zusätzlich zugelassenen Düngemittel oder Bodenverbesserer natürlichen Ursprungs oder Derivate von Natursubstanzen finden Sie im Anhang 1 der Öko-Verordnung der EU.
Achtung: In der Öko-Verordnung ist Hydrokultur untersagt.
Schädlinge, Unkraut und Krankheiten
Es ist wichtig, dass Sie alle möglichen Mittel zur Vorbeugung einsetzen, um die Auswirkungen von Schädlingen, Unkraut und Krankheiten zu begrenzen, und zwar durch die Verwendung resistenter Sorten, Bodenbearbeitung (Hacken, Eggen usw.), Fruchtfolge und Vergesellschaftung von Kulturen, Anpflanzung von Hecken, die die Artenvielfalt und das Vorhandensein von Nützlingen fördern, und wenn nötig durch den Einsatz biologischer Schädlingsbekämpfung.
Andere ergänzende Mittel zur Schädlingsbekämpfung sind im ökologischen Landbau nur erlaubt, wenn sie im Anhang II der Öko-Verordnung der EU aufgeführt sind.
Die europäische Verordnung legt die im ökologischen Landbau zugelassenen Wirkstoffe fest. Die Handelsform muss jedoch vom Mitgliedstaat zugelassen sein. Sie können die Genehmigung zur Verwendung eines in Belgien im ökologischen Landbau zugelassenen Pestizids auf der Website www.fytoweb.be überprüfen.
Die Herkunft der Tiere
Es sollten vorzugweise angepasste und resistente, heimische oder lokale Linien und Rassen ausgewählt werden. Die Tiere müssen auf dem Hof geboren sein oder von einem BIO-Hof stammen.
Die Einführung von Tieren aus konventioneller Haltung zum Aufbau oder zur Erneuerung des Bestands ist erlaubt, bedarf jedoch in jeden Fall einer Ausnahmegenehmigung. Das betroffene Vieh durchläuft eine Umstellungsphase, die je nach Tierart variiert.
Die Unterbringung und Auslauf
Alle Tiere haben Zugang zu Auslaufplätzen im Freien. Sobald die Wetterbedingungen es zulassen, werden Wiederkäuer auf der Weide gehalten.
Jedes Tier hat eine Mindestfläche, die im Inneren der Gebäude eingestreut ist, so dass es sich frei bewegen kann. Das Gebäude verfügt über eine ausreichende natürliche Belüftung und natürliches Licht.
Das Anketten von Rindern ist in Betrieben mit einem Maximalbestand von 50 Rindern möglich (Jungtiere ausgenommen).
Die Größe der Tierhaltungsbetriebe ist aus Tierschutzgründen begrenzt.
Die Öko-Verordnung untersagt die flächenunabhängige Tierhaltung.
Das Futter
Mindestens 60 % des Tierfutters muss für Pflanzenfresser (30% für Schweine und Geflügel) im eigenen Betrieb oder in Kooperation mit Betreibern aus der gleichen Region erzeugt werden. Die Fütterung junger Säugetiere erfolgt mit Muttermilch oder natürlicher Milch.
Alle Futtermittel müssen aus biologischem Anbau stammen, es sei denn, die Region gewährt eine vorübergehende Ausnahmeregelung (z. B. anerkannte Dürre, Feuer usw.). Diese Ausnahmeregelungen bleiben jedoch die Ausnahme. Die Futtermittel müssen nach der Öko-Verordnung zugelassen sein und dürfen auf keinen Fall aus GVO stammen.
Die Verwendung von Umstellungsfuttermitteln ist in begrenztem Umfang gestattet, je nach Art des Futtermittels und Status der Umstellung.
Die Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen und anderen Substanzen ist gemäß den Beschränkungen der europäischen Verordnung möglich.
Die ökologische Landwirtschaft untersagt die Zwangsfütterung.
Die Verhütung und Behandlung von Krankheiten
Die Vorbeugung und die Stimulation der natürlichen Abwehrkräfte sind zwei Pfeiler der biologischen/ökologischen Tierhaltung. Bei gesundheitlichen Problemen werden vorrangig Homöopathie und Phytotherapie eingesetzt.
Die Präventivbehandlung mit allopathischen Medikamenten ist strengstens untersagt. Jedoch finden die allgemeinen Vorschriften zu Pflichtimpfungen und -behandlungen Anwendung.
Heilende Tierarzneimittel dürfen verabreicht werden, wenn die Anzahl der pro Tierart zugelassenen jährlichen Behandlungen eingehalten wird und die gesetzliche Wartezeit vor dem Inverkehrbringen verdoppelt wird, mindestens jedoch 48 Stunden beträgt.
Prüfung der Konformität von Saat- und Pflanzgut, Jungpflanzten und ökologischen Futtermitteln
Sie müssen sich vergewissern, dass die Produkte, die Sie kaufen möchten, aus ökologischem Anbau stammen oder für die Verwendung im ökologischen Landbau geeignet sind. Jeder Lieferant muss Ihnen ein gültiges Zertifikat für seine Produkte vorlegen können. Auf der Rechnung, der Etikettierung und dem Lieferschein muss auch das Attribut „BIO“ der Produkte vermerkt sein.
Überprüfung der für den ökologischen Landbau zugelassenen Produkte
Die Bestandteile von Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln, Reinigungsmitteln müssen in den Anhängen 1, 2 und 3 der europäischen Öko-Verordnung (EU) 2021/1165 zugelassen sein.
Keine Kontamination bei Ernte, Lagerung und Transport sowie Rückverfolgbarkeit
Es sind alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um eine Vermischung und Verunreinigung durch nicht nach der Öko-Verordnung zugelassene Produkte auszuschließen.
In jeder Phase (Tagebuch über Anbau, Aufzucht, Ernte, Lagerung, Lieferung usw.) werden Aufzeichnungen geführt, um eine vollständige Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
Korrekte Verwaltung von Mischbetrieben
Die BIO-Spezifikationen sehen die Möglichkeit vor, neben konventionellen auch BIO-Produkte zu erzeugen. Dies geschieht durch verschiedene Betriebseinheiten, bei denen die Erzeugnisse unterschieden werden können.
Im Pflanzenanbau müssen BIO-Produkte und konventionelle Produkte, Sorten, visuell unterschieden werden können. Eine Parallelproduktion ist nicht gestattet, also nicht dieselben Kulturen in BIO und konventionell.
Bei der Tierhaltung müssen Sie unterschiedliche Tierarten für die ökologische und konventionelle Aufzucht halten.
Was tun, um Kreuzkontaminationen oder unbeabsichtigte Kontaminationen zu vermeiden?
Es gibt Lösungen, um Kontaminationen dank guter landwirtschaftlicher Praxis zu vermeiden, wie z. B. die Anpflanzung von Hecken zwischen ökologischen und konventionellen Parzellen, die Verwendung angepasster und gut eingestellter Geräte oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Pufferzone entlang ökologischer Flächen, in der nicht gespritzt werden darf. Auch auf behördlicher Ebene werden Schritte unternommen, um solche Verunreinigungen zu verhindern. Darüber wird der Einsatz von Pestiziden durch Zulassungsvorschriften genau geregelt.
Ausführliche Informationen stehen der Öffentlichkeit auf der Website www.fytoweb.be zur Verfügung.
Wir stellen Ihnen hierfür ein Musterschreiben zur Sensibilisierung Ihrer Nachbarn zur Verfügung, die keinen ökologischen Landbau betreiben.
Ihr Tarif hängt von der Art Ihrer Produktion (Pflanzenanbau, Tierhaltung, Milchproduktion) ab. Erfahren Sie den Tarif für Ihre Region.
Wenn Sie die Höhe der Jahresgebühr für Ihre Tätigkeit abschätzen wollen, machen Sie einen Test mit dem Gebührenrechner.
Zur Ihrer besseren Unterstützung haben wir die wichtigsten Punkte der Europäischen Öko-Verordnung in diesem Praxisleitfaden zusammengefasst.
Wir sind auch eine anerkannte BIO-Kontrollstelle für Ihre Aktivitäten im Großherzogtum Luxemburg.
Wie läuft Ihre BIO-Kontrolle ab?
Die BIO-Zulassungskontrolle ist die erste Kontrolle, bei der der CERTISYS-Prüfer überprüft, ob Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Sie erfolgt nach Terminvereinbarung spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem von den zuständigen Behörden festgelegten BIO-Meldedatum. Am Ende dieser Kontrolle wird eine Umstellungsbestätigung erstellt. Während seines Besuchs prüft der CERTISYS-Inspektor folgende Elemente:
Für alle Unternehmer:
- Die Zulassungen der Lieferanten,
- Das Beschwerdebuch,
- Die Buchhaltung Eingang/Ausgang des zurückliegenden Geschäftsjahres,
- Die Herkunft der Rohstoffe,
- Die Lagerung,
- Die Pharmazeutika,
- Düngemittel und Pflanzenschutzmittel (Beurteilung der nicht zugelassenen Produkte).
Darüber hinaus für den Pflanzenanbau:
- Die vollständige Beschreibung der gesamten Produktionseinheit (Liste aller angebauten Parzellen),
- Die Anlagen (Gebäude, Lagerung, Verarbeitungs- und Verpackungsräumlichkeiten),
- Die Verarbeitung/Überwachung der Lebensmittel nach der Ernte (Inanspruchnahme von Verarbeitern?),
- Das Anbautagebuch (Herkunft von Saatgut/Einsatzstoffen, Eingriffe, Ernten),
- Die Liste der Parzellen,
- Die Bestandssituation.
Darüber hinaus für die Tierhaltung:
- Die gehaltenen Tierarten,
- Die Produktart (Fleisch-/Milchproduktion, Geflügel-/Eiproduktion?),
- Die Anlagen (Stallungen, Lagerung),
- Die Beschreibung der Futterrationen,
- Die Aufzuchtpraktiken,
- Die Krankheitsvorsorge,
- Das Haltungstagebuch (Tierverzeichnis, Fütterung, Behandlungen),
- Die Transaktionspapiere für Tiere,
- Die Informationen zur Biobank/Haarbank.
Die jährliche BIO-Kontrolle findet nach Vereinbarung an einem Termin, der beiden Parteien am besten passt.
Diese administrative Kontrolle findet im Betrieb statt und alle Aufzeichnungen werden überprüft. Sie soll eine Aktualisierung der Beschreibung der Produktionseinheit ermöglichen.
Welche wichtigen Dokumente sollten Sie bereithalten und bei Ihrer BIO-Kontrolle vorlegen?
Für alle Unternehmer:
- Die Zulassungen der Lieferanten,
- Das Beschwerdebuch,
- Die Buchhaltung Eingang/Ausgang des zurückliegenden Geschäftsjahres,
- Die Herkunft der Grundstoffe,
Darüber hinaus für den Pflanzenanbau:
- Das Anbautagebuch (Herkunft von Saatgut/Einsatzstoffen, Eingriffe, Ernten),
- Die Liste der Parzellen,
- Die Bestandssituation.
Für die Tierhaltung:
- Das Haltungstagebuch (Tierverzeichnis, Fütterung, Behandlungen),
- Die Transaktionspapiere für Tiere,
- Die Informationen zur Biobank/Haarbank.
Das BIO-Kontrollsystem sieht Kontrollen durch Stichproben vor. Ihre Anzahl wird durch eine Risikoanalyse festgelegt und kann bis zu 6 Kontrollen pro Jahr betragen. Diese Besuche sind meist unangekündigt.
Die Prüfer richten ihren Besuch nach der Jahreszeit und der Produktart. Im Winter inspizieren Sie eher die Stallungen und die Lagereinrichtungen. Wenn das Wetter wieder schöner wird, inspizieren Sie die Parzellen.
Die Inspektoren nehmen Proben von Boden, Feldfrüchten oder tierischen Erzeugnissen. Die Anzahl der Proben, die über einen Zeitraum von einem Jahr genommen werden müssen, wird ebenfalls durch eine Risikoanalyse festgelegt.
Ihr Infopaket, um Bio-Produzent zu werden
Einige nützliche Informationen
- Wer ist CERTISYS?
- Wie hoch sind die Zahlen pro Bio-Tätigkeitsbereich bei CERTISYS? Erfahren Sie es in unserem Tätigkeitsbericht
- Hier finden Sie unsere praktischen Leitfäden zu den EU-BIO-Vorschriften nach Branchen.
- Was sind Ihre Gebühren als Bio-Produzent? Simulieren Sie Ihre Kosten online!
- Möchten Sie die Marke CERTISYS verwenden? Informieren Sie sich in unserem „Dokument zur Nutzung der Certisys-Marke„
Ihre Dokumente zum Ausfüllen, Ihr Bio-Zertifizierungsdossier bei CERTISYS zu eröffnen
- Ihr Formular für den Antrag auf Zertifizierung
- Ihr Dienstleistungsvertrag – Belgien ODER Ihr Dienstleistungsvertrag – Großherzogtum Luxemburg
Senden Sie uns die oben genannten Dokumente per E-Mail im PDF-Format an info@certisys.eu
Achtung:
Beachten Sie, dass Sie immer noch aufgefordert werden, einen Antrag auf BIO-Meldung zu stellen.
Dazu müssen Sie auf die Website der zuständigen Behörde gehen:
Weitere nützliche Dokumente für Sie als Bio-Produzen
- Muster für ein Beschwerderegister
- Musterbrief an Ihre nicht-ökologischen Nachbarn, um sie über Ihre Umstellung auf ökologischen Anbau zu informieren.
- Modell für ein Kulturbuch.
- Formular für die technische Überwachung von Bio-Hühnern.
Nutzen Sie Formulare für Genehmigungsanträge, um Rohstoffe anzufragen, die nicht als BIO erhältlich sind.
ALL diese Formulare für Genehmigungsanträge müssen an CERTISYS an die Adresse Kunde@certisys.eu gesendet werden.
Wir überprüfen sie und reichen sie dann bei den zuständigen Behörden ein.
Wir informieren Sie dann darüber, ob die Behörden Ihren Antrag genehmigt oder abgelehnt haben.
- Ausnahmen in Verbindung mit der Tierhaltung: Die Formulare sind auf dem Portal der wallonischen Landwirtschaft verfügbar.
- Einbringung nicht-ökologischer Tiere für den erstmaligen Aufbau einer Herde (D06a)
- Einbringung von nicht-ökologischen Tieren in eine bestehende Herde (D06b)
- Ausnahmebewilligung für das Kupieren der Schwänze bei Schafen (D07a)
- Ausnahmebewilligung zum Stutzen der Schnäbel von Geflügel (D07b)
- Ausnahmebewilligung zum Enthornen von Rindern (D07c)
- Genehmigung zur Entfernung von Hornknospen (D07d)
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- Verwenden Sie Ausnahmeanträge, um Betriebsmittel einzusetzen, die nicht in BIO verfügbar sind Wenn das von Ihnen gewünschte Saat- und Pflanzgut in BIO nicht vorhanden oder nicht verfügbar ist, können Sie eine Ausnahmegenehmigung vorzugsweise über die Website www.organicxseeds.com oder über dieses Formular beantragen. In diesem Dokument erläutern wir die zu befolgenden Schritte.
- Rundschreiben über die Bearbeitung von Anträgen auf Verwendung von konventionellem Zuchtmaterial im ökologischen Landbau