Werden Sie Produzent von kontrolliert biologischen Betriebsmitteln

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Welche Düngemittel dürfen im ökologischen Landbau verwendet werden? Wie wird ihre Konformität überprüft? Was sind die Zertifizierungsvoraussetzungen für den Einsatz von Betriebsmitteln im ökologischen Landbau? Im Folgenden finden Sie alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie Produzent von Einsatzstoffen sind.

Wie sieht Ihre BIO-Tätigkeit aus?

Düngemittel sind Produkte, mit denen der Nährstoffbedarf der Pflanzen gewährleistet oder die physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften von Böden verbessert werden sollen. Dazu zählen Dünger (mineralisch, organisch-mineralisch oder organisch), Gartenerde und Bodenverbesserungsmittel (basisch, organisch). Dadurch, dass Sie sich kontrollieren lassen, können Sie Bio-Erzeugern eine eindeutige Konformitätsgarantie für die gekauften Düngemittel bieten.

Zwei verschiedene Garantien für Ihre landwirtschaftlichen Betriebsmittel

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Die Unterlagenprüfung

Dabei handelt es sich um die Überprüfung der Formeln Ihrer Produkte, der Zutaten und der Etiketten. Falls Ihr Betriebsmittel konform ist, wird es auf der Website www.intrants.bio gelistet und Sie dürfen den Vermerk „Produkt verwendbar in der biologischen Landwirtschaft” auf den Etiketten und Verpackungen Ihrer Erzeugnisse anbringen.

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Betriebsmittelbescheinigung

Eine zusätzliche Garantie in Sachen
Rückverfolgbarkeit, Qualität und Sichtbarkeit für Ihre Betriebsmittel!

Die Betriebsmittelbescheinigung beginnt ebenfalls mit einer Überprüfung der Unterlagen, im Anschluss erfolgt dann ein Audit vor Ort, um die Richtigkeit der Angaben, das Qualitätssystem und die Rückverfolgbarkeit zu überprüfen.

Im Anschluss an diese vollständige Kontrolle wird Ihr Betriebsmittel, sofern es konform ist, auf der Website www.intrants.bio als „bescheinigt” gelistet und Sie dürfen das „Ecocert Betriebsmittel”-Logo auf Ihren Etiketten und Verpackungen anbringen. Sie erhalten zudem einen „Handelsbescheinigung”, die die Konformität Ihrer Erzeugnisse bestätigt.

 

Für weitere Informationen

Was sind die wesentlichen Informationen, um Ihre Tätigkeit als Produzent von biologisch kontrollierten Betriebsmitteln zu starten?

Die Öko-Verordnung definiert die Regeln des Pflanzenanbaus im ökologischen Landbau und listet die Düngemittel auf, die verwendet werden dürfen.

Es gibt einen Unterschied zwischen einem Öko-Landwirt, der nach behördlichen Vorschriften kontrolliert werden muss, und einem Unternehmen, das sich freiwillig kontrollieren lassen kann, um Düngemittel auf den Markt zu bringen, die im ökologischen Landbau verwendet werden dürfen.

Es obliegt dem Verkäufer – also Ihnen als Produzent von Inputs -, sich zu verpflichten, ein konformes Produkt zu liefern, das den ökologischen Regelungsstandards entspricht, und dem Käufer – also dem Landwirt – durch die Verpflichtung zur Einhaltung der Rohstoffnomenklatur die entsprechenden Garantien zu geben. Dies mag bei einfachen Mineraldüngern relativ leicht sein, ist jedoch bei Mehrnährstoffdüngern oder organischen Düngemitteln wesentlich komplexer.

Dabei geht es natürlich nicht darum, an die Stelle der für Rohstoffe zuständigen Stelle des Ministeriums für Mittelstand und Landwirtschaft zu treten, sondern vielmehr darum, zu kontrollieren und zu zertifizieren, dass die Düngemittel der Öko-Verordnung entsprechen und somit im ökologischen Landbau eingesetzt werden dürfen.

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Der Hersteller oder Verkäufer muss auf dem Produkt zwingend Folgendes angeben:

  • den Nährstoffgehalt
  • den/die Rohstoff(e) gemäß der Nomenklatur, aus dem/denen das verkaufte Produkt besteht (z. B. Magnesiakalk oder Blutmehl)

Daneben findet man drei Arten von Informationen, die der Verkäufer oder der Hersteller zur Verfügung stellt:

  • Produkt, das sämtlichen Ökobauern und konventionellen Landwirten angeboten wird

Ein zertifizierter Ökobauer, der dieses Produkt verwenden möchte, muss selbst genau prüfen, ob der Dünger und alle in seiner Zusammensetzung verwendeten Inhaltsstoffe im Anhang der Öko-Verordnung der EU aufgeführt sind.

  • Produkt, „geeignet für den Einsatz im ökologischen Landbau“

Der Hersteller oder Verkäufer garantiert hinsichtlich der Verwendbarkeit seines Produktes im ökologischen Landbau, indem er auf der Rechnung „gemäß EG-Verordnung Nr. 889/2008“ vermerkt.

  • Produkt, „geeignet für den Einsatz im ökologischen Landbau“, von einer Kontrollstelle geprüft und zertifiziert

Der Hersteller oder Verkäufer bringt den Vermerk „geeignet für die Verwendung im ökologischen Landbau gemäß EG-Verordnung Nr. 889/2008“ unter Verweis auf die Öko-Kontrollstelle an. Die Zusammensetzung, die Rückverfolgbarkeit und die Herstellung werden von CERTISYS® kontrolliert.

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Das europäische Bio-Siegel („Euroblatt”) darf nicht für Betriebsmittel und Rohstoffe verwendet werden. Sie können allerdings, je nach der von Ihnen gewählten Leistung, über die Bescheinigung oder die Gültigkeit Ihrer Betriebsmittel kommunizieren.

  • Unterlagenprüfung für Betriebsmittel: Ihre konformen Erzeugnisse sind auf der Website www.intrants.bio gelistet und Sie dürfen den Vermerk „Produkt verwendbar in der biologischen Landwirtschaft in Anwendung der EU-Verordnung 2018/848” auf Ihren Verpackungen anbringen.
  • Betriebsmittelbescheinigung: Ihre konformen Erzeugnisse sind auf der Website www.intrants.bio gelistet und Sie dürfen das „Ecocert Betriebsmittel”-Logo sowie den Vermerk „Produkt verwendbar in der biologischen Landwirtschaft in Anwendung der EU-Verordnung 2018/848” auf Ihren Verpackungen anbringen.

 

Wie läuft Ihre BIO-Kontrolle ab?

Diese Kontrolle erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie die eines Verarbeiters von Erzeugnissen des ökologischen Landbaus. Der Lieferant bleibt stets für die Verpflichtungen, die er gegenüber seinem Kunden und der Prüfstelle eingeht, verantwortlich. Die Kontrolle vor Ort umfasst die Überprüfung:

  • der Anlagen,
  • der gekauften Rohstoffe und deren garantierte Verwendbarkeit im ökologischen Landbau,
  • der Kennzeichnungen im Hinblick auf die Verweise auf den ökologischen Landbau,
  • der Übereinstimmung der gekauften Grundstoffe und der verkauften Endprodukte,
  • der Probennahme zur Analyse (Zusammensetzung, Schwermetalle, Pestizide usw.)
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Diese jährliche Kontrolle kann durch unangekündigte Kontrollen ergänzt werden.

Am Ende seines Besuchs erstellt der Prüfer den Kontrollbericht und bespricht mit Ihnen eventuelle Verbesserungswünsche, Mängel und Abweichungen. Nachdem der Bericht von beiden Parteien unterzeichnet wurde, wird Ihnen eine Kopie ausgehändigt. Anschließend legt der Inspektor den Bericht dem Zertifizierungsteam zur Entscheidung und Ausstellung der Zertifikate vor.

  • Die Garantien für Rohstoffe gemäß Anhang I der Verordnung 889/2008,
  • Sämtliche Verzeichnisse und Dokumentationen (Reinigung, Trennung usw.),
  • Die Warenannahme- und Produktionsblätter,
  • Die Eingangsdokumente (Lieferscheine, Rechnungen über Einkäufe) und die Ausgangsdokumente (Lieferdokumente, Rechnungen über Verkäufe),
  • Das Beschwerdebuch,
  • Die Kommunikationsmittel (Etikettierung, Preisliste, Website usw.)
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Einige nützliche Informationen

Auszufüllendes Dokument, um einen persönlichen Kostenvoranschlag für die folgenden Leistungen zu erhalten: 

Sobald wir das ausgefüllte Dokument erhalten haben, senden wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie uns bitte datiert und unterzeichnet zurücksenden.

Senden Sie uns die beiden oben genannten Dokumente per E-Mail im PDF-Format an  info@certisys.eu

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