Die großen Veränderungen der neuen BIO-Verordnung 2022

CERTISYS hilft Ihnen, die großen Veränderungen der neuen BIO-Verordnung 2022 zu verstehen

Zur Erinnerung: Die neue Verordnung (RE 2018/848) wird in der EU ab dem 1. Januar 2022 und außerhalb der EU in Ländern, die keinem Handelsabkommen beigetreten sind, spätestens ab dem 31. Dezember 2024 angewendet.

CERTISYS hat nach Themen geordnete Themenblätter ausgearbeitet, die Ihnen helfen sollen, die Auswirkungen der neuen Vorschriften auf Ihre Tätigkeit vorauszusehen. Sie finden sie in unserem dafür vorgesehenen Webbereich.

Welche-Veränderungen in welcher Branche?

Eine Erweiterung der Palette an Produkten, die für eine Bio-Zertifizierung in Frage kommen

Neue Produkte können als biologisch zertifiziert werden, wenn Regeln für die Produktion festgelegt sind, u. a:

  • Ätherische Öle, die nicht für die Ernährung des Menschen bestimmt sind
  • Natürliche Gummis und Harze
  • Baumwolle
  • Bienenwachs
  • Kokons der Seidenraupen
  • Wolle und unbearbeitete Häute
  • Salz

Änderung der Regeln für die Produktion und Verarbeitung von pflanzlichen Erzeugnissen

Zu nennen sind unter anderem:

  • Ausführlichere Informationen über die Herkunft des verwendeten Saat- und Pflanzguts.
  • Die Modalitäten für Ausnahmeregelungen, die eine schrittweise Umstellung von Dauerkulturen in Mischkulturen (dieselben Sorten oder schwer unterscheidbare Sorten in ein und demselben Betrieb in BIO- und Nicht-BIO-Anbau) ermöglichen, wurden überarbeitet.
  • Die Unmöglichkeit, BIO- und Nicht-BIO-Wiesen in ein und demselben Betrieb wiederzufinden, auch im Falle ausschließlicher Beweidung.

 

Änderung der Regeln für die Erzeugung und Verarbeitung von tierischen Erzeugnissen

  • Die Stärkung der Futtermittelautonomie, die Verringerung des Anteils an Umstellungsfuttermitteln in der Futterration, die nicht aus dem eigenen Betrieb stammen, und die Bedingungen für die Verwendung von nicht-biologischen Eiweißfuttermitteln für Monogastriere.
  • Das Wohlbefinden der Tiere wird insbesondere bei der Gestaltung von Gebäuden und Außenbereichen noch stärker berücksichtigt.
  • Die Umstellung von Laufställen für Monogastriere auf den ökologischen Landbau ist weiterhin möglich, die Umstellungsfrist wurde jedoch auf mindestens ein Jahr verlängert.
  • Es wurden zusätzliche Beschränkungen für den Kauf von nicht-ökologischen/nicht-biologischen Junghennen eingeführt. Sie dürfen unter keinen Umständen älter als drei Tage sein.
  • In der Bienenzucht gelten neue Anforderungen.

 

Änderung der Regeln für die Lebensmittelverarbeitung

Die wichtigste Änderung betrifft die Herstellung und Verwendung von Aromen. In der aktuellen Verordnung sind alle natürlichen Aromen erlaubt. In der neuen Verordnung werden nur natürliche Aromen von „x“ zugelassen (solche, bei denen mindestens 95% des Aromabestandteils aus der Quelle „x“ stammen, z. B. wird „natürliches Vanillearoma“ zugelassen sein, nicht aber ein „natürliches Aroma“ ohne Angabe der Geschmacksrichtung).

Darüber hinaus wurden einige Änderungen bezüglich der Liste der Zusatzstoffe und der zugelassenen Verarbeitungshilfsstoffe sowie die Bedingungen für die Verwendung von nicht-ökologischen landwirtschaftlichen Zutaten veröffentlicht.

Zudem wird bis 2024 eine Liste der zulässigen Reinigungs- und Desinfektionsmittel veröffentlicht.

 

Änderung der Kennzeichnungsregeln bei der Verwendung des Euroblatt-Logos

Im Rahmen der neuen Verordnung ist es unter anderem erlaubt, bei der Angabe der Herkunft von Agrarrohstoffen den Namen einer Region zusammen mit dem Namen eines Landes anstelle von „EU“ oder „Nicht-EU“ anzugeben, wenn alle Agrarrohstoffe aus der genannten Region stammen.

Es wird mehr Flexibilität in Bezug auf die Herkunft der Produkte gewährt: Produkte mit der Angabe „EU-Landwirtschaft“ dürfen künftig 5% Nicht-EU-Zutaten enthalten, statt 2% nach der aktuellen Verordnung.

 

Änderung im Zusammenhang mit Handel und Einfuhr

Es wird langfristig 2 Möglichkeiten geben, um ein biologisches Produkt in die EU zu exportieren:

  • Ein Handelsabkommen, das die Gleichwertigkeit des ökologischen Produktionssystems des Drittlandes mit der EU-Bio-Verordnung garantiert (wahrscheinlich Großbritannien, USA, Kanada, Japan…).
  • Produkte aus den anderen Ländern, die der EU-Verordnung 2018/848 entsprechen müssen. In diesem Fall gelten also für einen Unternehmer in Europa und einen Unternehmer in einem der betroffenen Drittländer genau dieselben Regeln.

Das bedeutet, dass die von Zertifizierungsstellen in Drittländern angewendeten gleichwertigen biologischen Standards (z. B. der CERTISYS-Standard) nicht mehr gelten und durch die Verordnung RE 2018/848 ersetzt werden.

Es werden weitere Änderungen an der neuen Verordnung vorgenommen und weitere Sekundärrechtsakte (Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte) sollen in Kürze veröffentlicht werden.

Weitere Informationen zur neuen Verordnung finden Sie unter den folgenden Links: