Sie sind Erzeuger, Verarbeiter oder Exporteur von BIO-Produkten außerhalb Europas? Sie möchten Ihre BIO-Produkte selbstbewusst auf dem europäischen Markt vermarkten?
CERTISYS® unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben.
Infolge des Brexit hat Großbritannien Kontrollstellen, die zum Zweck der Gleichwertigkeit mit den EU-Vorschriften anerkannt sind, bis zum 31.12.2022 automatisch anerkannt.
Die Kontrollstellen mussten bis zum 29.04.2022 ein Dossier bei den britischen Behörden einreichen, um sich um die Anerkennung ab dem 01.01.2023 zu bewerben.
Certisys hat dieses Dossier eingereicht und wird Sie über das weitere Vorgehen auf dem Laufenden halten.
Mehr Informationen: https://www.gov.uk/guidance/importing-and-exporting-organic-food
Wie sieht Ihre BIO-Tätigkeit aus?
Ihr Betrieb bzw. Ihr Unternehmen befindet sich außerhalb der Europäischen Union (EU). Sie stellen pflanzliche BIO-Produkte her oder Sie kaufen Rohstoffe aus ökologischer Landwirtschaft und verarbeiten diese. Sie möchten Ihre BIO-Produkte nach den in der EU geltenden Vorschriften zertifizieren lassen, um sie auf den europäischen Markt zu exportieren.
Was sind die wesentlichen Informationen, um Ihre BIO-Produkte auf den europäischen Markt zu exportieren?
Die Europäische Kommission hat ein Verzeichnis der BIO-Kontrollstellen erstellt, die sie im Hinblick auf die Anwendung der Europäischen Union geltenden Produktions- und Kontrollvorschriften als gleichwertig anerkennt. Diese Verzeichnis gibt an, für welche Länder und für welche Produktkategorien diese Kontrollstellen anerkannt sind. Es ist veröffentlicht in der Verordnung (EU) 2021/2325 Anhang II und wird regelmäßig aktualisiert.
Wir sind für die Zertifizierung anerkannt und begleiten Sie in folgenden Ländern: Benin, Burkina Faso, Burundi, Kamerun, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Ghana, Mali, Ruanda, Senegal, Tansania, Togo und Uganda für alle unverarbeiteten und verarbeiteten pflanzlichen BIO-Produkte für den menschlichen Verzehr.
1. Informieren Sie sich
Der erste Schritt im Zertifizierungsprozess besteht darin, die notwendigen Informationen zusammenzutragen. In unseren CERTISYS-Leitfäden und -Standards (RX2053 und RX2059) finden Sie die Produktionsvorschriften, die Kennzeichnungsvorschriften und Kontrollmaßnahmen für Unternehmen in Nicht-EU-Ländern, die einen Export in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) planen.
2. Senden Sie uns die notwendigen Dokumente für das Anlegen Ihrer Akte
Senden Sie uns die Anmeldung Ihrer Tätigkeit mit der Beschreibung Ihres Projekts. Wir prüfen Ihren Antrag und entscheiden über seine Zulässigkeit.
Sie erhalten einen individuellen Kostenvoranschlag nach dem aktuellen Tarif und dem Gebührensatz entsprechend Ihrer Projektbeschreibung. Die Kostenvoranschläge basieren auf dem geschätzten Zeitaufwand für die Prüfung und Zertifizierung Ihres Projekts.
Darin enthalten sind grundsätzlich: die Entnahme von mindestens einer Probe und die Analyse durch ein akkreditiertes Labor, die Unterbringungs- und Logistikkosten des Kontrolleurs, die Zertifizierungskosten einschließlich Nachbereitung und die Kosten für die Erstellung der Zertifikate.
Wenn Sie mit dem Kostenvoranschlag einverstanden sind, senden Sie uns bitte den unterschriebenen CERTISYS-Dienstleistungsvertrag zurück. Ein Prüfer wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Details der Besichtigung der verschiedenen Produktions- und Zubereitungsstätten sowie der Lagerstätten vor dem Export zu besprechen.
3. Vervollständigen Sie Ihren Organic System Plan (OSP)
Bereiten Sie Ihren OSP vor, indem Sie Ihr Produktionssystem und die Maßnahmen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Managements der ökologischen Produktion beschreiben und dazu das Dokument ‚Organic System Plan‘ ausfüllen. Dies ist ein Managementplan zwischen Ihnen und CERTISYS®, in dem alle Aspekte der landwirtschaftlichen Produktion oder BIO-Zubereitung beschrieben sind. Dieser Plan muss in einem Dialog zwischen Ihnen und uns erstellt, geändert und validiert werden und muss an die Besonderheiten jedes Projekts angepasst werden.
4. CERTISYS® führt ein Audit Ihrer BIO-Aktivitäten durch
Am Ende seines Besuchs erstellt der CERTISYS-Prüfer den Kontrollbericht und bespricht mit Ihnen eventuelle Verbesserungswünsche und Mängel. Sie verpflichten sich, innerhalb einer festgelegten Frist Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Nachdem der Bericht von beiden Parteien unterzeichnet wurde, wird Ihnen eine Kopie ausgehändigt.
5. CERTISYS® zertifiziert Ihr BIO-Projekt
Nach einer eingehenden Prüfung Ihrer Akte durch unsere Zertifizierungsstelle wird Ihr Projekt bei positiver Beurteilung zertifiziert. Wir stellen Ihnen ein Zertifikat mit Angaben zu Ihrer zertifizierten ökologischen Produktion aus. Ihr Zertifikat ist auch auf unserer Website www.certisys.eu sofort abrufbar.
Jeder Export von zertifizierten Produkten in die EU muss von einer Chargenbescheinigung begleitet sein, die vor dem Versand der Ware über TRACES beantragt werden muss.
Jedem Export von zertifizierten Produkten in das Vereinigte Königreich muss eine Chargenbescheinigung beiliegen, die Sie vor dem Versand der Ware über MyCertisys anfragen müssen.
6. Führen Sie eine jährliche Überwachung Ihres Projekts durch
Jedes Jahr werden Sie zur Aktualisierung Ihrer „Anmeldung“ und Ihres „Organic System Plans“ aufgefordert, indem Sie uns über alle Änderungen Ihres Projektmanagements während des Jahres informieren. Sie erhalten einen angepassten Kostenvoranschlag für die Fortsetzung der Kontrollen Ihres Projekts.
Um die Kosten der Kontrollen zu reduzieren, können Sie ein internes Auditsystem nutzen, das von einer Erzeugergemeinschaft eingerichtet wurde. In diesem Fall prüft CERTISYS® die vorhandenen internen Prüfverfahren. Die interne Prüfung besteht aus der technischen Betreuung der Erzeuger im Hinblick auf den ökologischen Landbau (Beratungssystem), der Identifizierung der Erzeuger, der Parzellen und der Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen des ökologischen Landbaus. Weitere Informationen zur Zertifizierung von Erzeugergemeinschaften finden Sie hier.
BIO-Produkten, die in den europäischen Markt importiert werden, muss immer eine Chargenbescheinigung beiliegen. Für weitere Informationen können Sie die EU-Verordnung 2021/2306 einsehen, die diesbezüglich in Kraft ist.CERTISYS ist auch von den Schweizer Behörden für die Kontrolle der Exporteure von BIO-Produkten in die Schweiz aus diesen 12 Ländern anerkannt.
Hier finden Sie :Rappel modalités importations en UE
io-Erzeugnissen, die auf den Markt des Vereinigten Königreichs eingeführt werden, muss immer eine Chargenbescheinigung beiliegen. Für weitere Informationen können Sie die Vorschriften einsehen, die diesbezüglich in Kraft sind.
Es ist möglich, Wildpflanzen, z. B. der Sheanussbaum, die in der freien Natur, in Wäldern und auf landwirtschaftlichen Flächen vorkommen, als BIO-Produkte mit BIO-Garantie zu vermarkten, vorausgesetzt, dass:
- diese Flächen vor dem Sammeln der Pflanzen mindestens drei Jahre nicht mit anderen für die Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion zugelassenen Mitteln behandelt worden sind
- das Sammeln die Stabilität des natürlichen Lebensraums und die Erhaltung der Arten in dem Sammelgebiet nicht beeinträchtigt
Auf dem Etikett
Der Code der Kontrollinstanz muss auf dem Etikett angegeben werden, sofern CERTISYS® offizielle als gleichwertige Stelle anerkannt ist.
Der CERTISYS-Code ist wie folgt aufgebaut: AB-BIO-128
AB muss durch den ISO-Code des betreffenden Landes ersetzt werden, z. B.:
- Für Burkina Faso: BF-BIO-128
- Für Senegal: SN-BIO-128
- Für Ghana: GH-BIO-128
- Für Mali: ML-BIO-128
Die Verwendung des europäischen Logos ist optional.
Die Erwähnung des landwirtschaftlichen Ursprungs der Zutaten ist an die Verwendung des Logos geknüpft. Wenn das Logo verwendet wird, muss unter dem Hinweis auf die Prüfinstanz im gleichen Sichtfeld wie das Logo der Hinweis „Nicht-EU-Landwirtschaft“ erscheinen.
Auf Handelspapieren
Folgendes muss erwähnt werden:
- die Bezeichnung der BIO-Produkte
- der Verweis auf die Kontrollinstanz. Bsp.: CERTISYS-BF-BIO-128.
Wir bearbeiten jede Akte individuell und erstellen jeweils ein persönliches Angebot. Dieser Kostenvoranschlag basiert auf unseren Tarifen für ‚International‘
Wie läuft Ihre BIO-Kontrolle ab?
Bei den Kontrollen, die ein CERTISYS-Prüfer durchführt, wird Folgendes geprüft:
- Die Konformität der Projektbeschreibung beim Besuch der verschiedenen Produktionsstätten, sowohl hinsichtlich der Anbauflächen, der Herkunft des Saat- und Pflanzguts, des technischen Ablaufs als auch der administrativen Aufzeichnungen und der Rückverfolgbarkeit der Ernten.
- Das Zertifikat und die Herkunft der Rohstoffe
- Die Lagerstätten
- Die Trennungsmaßnahmen zwischen konventionellen und ökologischen Produkten
- Die Rezepte und Zubereitungsverfahren
- Die Etikettierung
- Die Verpackungsmaterialien (nur für Biosuisse)
Es können an jedem Punkt des Herstellungsprozesses (vom Boden über alle Zwischenstufen bis zum fertigen Produkt) routinemäßig oder bei Zweifeln an der Konformität des Herstellungsverfahrens Proben entnommen werden. Die Analysen werden von einem unabhängigen akkreditierten Labor durchgeführt.
Am Ende seines Besuchs erstellt der CERTISYS-Prüfer den Kontrollbericht und bespricht mit Ihnen eventuelle Verbesserungswünsche und Mängel. Sie verpflichten sich, innerhalb einer festgelegten Frist Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Nachdem der Bericht von beiden Parteien unterzeichnet wurde, wird Ihnen eine Kopie ausgehändigt. Anschließend legt der Inspektor den Bericht dem Zertifizierungsteam zur Entscheidung und Ausstellung der Zertifikate vor.
Jeder Export von zertifizierten BIO-Produkten in die europäische Union muss von einer Chargenbescheinigung begleitet sein. Sie müssen diese Bescheinigung vor dem Versand der Ware über TRACES beantragen.
Es gibt mehrere Arten von Kontrollen:
- Eine jährliche Kontrolle: Die Tätigkeit muss mindestens einmal im Jahr kontrolliert werden
- Eine zusätzliche Kontrolle kann durchgeführt werden, wenn Ihr Projekt im Laufe des Jahres wesentliche Änderungen erfährt oder wenn wir zusätzliche Informationen einholen müssen. Zu diesem Zweck wird ein zusätzlicher Kostenvoranschlag erstellt.
- Unangekündigte Kontrollen auf Basis einer Risikoanalyse
Ihr Infopaket, um Bio-Produzent zu werden
Einige nützliche Informationen
- Wer ist CERTISYS?
- Wie hoch sind die Zahlen pro Bio-Tätigkeitsbereich bei CERTISYS? Erfahren Sie es in unserem Tätigkeitsbericht
- Wie viel kostet es, ein Bio-Produzent zu werden?
Ihre Dokumente zum Ausfüllen, um Ihr Bio-Zertifizierungsdossier bei CERTISYS zu eröffnen
- Ihre Meldung Ihrer Bio-Tätigkeit – Wie melde ich meine Tätigkeit an?
- Ihr Dienstleistungsvertrag
Wie Sie uns erreichen:
Senden Sie uns die beiden oben genannten Dokumente:
- per E-Mail im PDF-Format an info@certisys.eu
- ODER per Post an CERTISYS srl – Rue Joseph Bouché 57/3 – 5310 Bolinne.
Weitere nützliche Dokumente für Sie als Bio-Produzent
- Hier finden Sie unsere praktischen Leitfäden zu den EU-BIO-Vorschriften nach Branchen.
- Möchten Sie eine „Gruppe von Produzenten in Drittländern“ zertifizieren? Wir stellen Ihnen Dokumente zur Verfügung, die Sie bei der Beschreibung Ihrer Tätigkeit unterstützen: Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln des ökologischen Landbaus ;
- Fragebögen zur internen Kontrolle von Kleinbauern (einjährige und mehrjährige Kulturen).
- CERTISYS-Standard für den ökologischen Landbau in Nicht-EU-Ländern 1/2
- CERTISYS-Standard für den ökologischen Landbau in Nicht-EU-Ländern 2/2