Der BIO-Markt in der Europäischen Union ist durch europäischen Verordnungen geschützt. Darüber hinaus gibt es Umsetzungsmaßnahmen auf regionaler belgischer Ebene.
Außerdem gibt es nationale und privatwirtschaftliche Richtlinien, die Bereiche abdecken, die nicht unter die europäische Verordnung fallen.
Hot news
- BIO-Importe: Wichtige Änderung ab dem 1. Januar 2025!
Ab dem 01.01.2025 müssen Zertifizierungsstellen, die außerhalb der Europäischen Union angesiedelt sind, aufgrund ihrer „Konformität“ mit der neuen europäischen Gesetzgebung anerkannt sein. Das alte System, in dem die Zertifizierungsstellen aufgrund ihrer Gleichwertigkeit anerkannt waren, endet am 31.12.2024.
Überprüfen Sie deshalb bitte, ob mit Ihren ausländischen Dienstleistern alles in Ordnung ist und achten Sie auf die Konformität der Produkte, die Sie importieren. Schauen Sie bitte nach, ob die Kontrollstellen in der „Konformitätsliste“ in Anhang II der Verordnung 2021/1378 aufgeführt sind.
Offizielle Regelungen
Hier erfahren Sie, wie Sie eine offizielle Verordnung auf der Eur-Lex-Website abrufen können.
Verordnung (EU) Nr. 2018/848 konsolidierte Fassung
Diese Verordnung ersetzt ab dem 1. Januar 2022 die Grundverordnung 834/2007, gemäß der Verordnung Nr. 2021/269.
Sie enthält die Grundsätze und grundlegenden Vorschriften für die Landwirtschaft, die Zubereitung von ökologischen/biologischen Lebensmitteln und Futtermitteln, den Vertrieb, den Import sowie die Kennzeichnung und Kontrolle.
Verordnung (EU) Nr. 2021/2325 konsolidierte Fassung
Sie enthält die Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern.
Verordnung (EU) Nr. 2023/2785 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2325 hinsichtlich der Anerkennung bestimmter Kontrollbehörden und Kontrollstellen für die Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union
Verordnung (EU) Nr. 2021/2306 konsolidierte Fassung
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1748 der Kommission vom 21. Juni 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 der Kommission in Bezug auf die Anerkennung bestimmter Kontrollstellen, die für die Durchführung von Kontrollen und die Ausstellung von Öko-/Bio-Zertifikaten in Drittländern für die Zwecke der Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union zuständig sind, gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates
Brexit: Importe und Exporte ab dem 1. Januar 2021
Situation beim Import und Export von BIO-Produkten infolge des Brexit ab dem 1. Januar 2021.
Wallonien
- Wallonische Ministerialerlasse
- NUEU // Neuen Erlass über die biologische Produktion verabschiedet. Er gilt für jene Betreiber – 13. Oktober 2022 + Anhäge
- Wallonischer Ministerialerlass über die Beihilfen für die biologische Landwirtschaft vom 03.09.2015.
- Wallonischer Ministerialerlass vom 03.09.2015 zur Abänderung des Erlasses vom 03.04.2014 über die Gewährung von Beihilfen für die biologische Landwirtschaft
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 15.04.2015 zur Genehmigung der Biogarantie Richtlnien „Heimtierfuttermittel“
Alle Informationen zum ökologischen Landbau in Wallonien finden Sie auf der Website des ÖDW Landwirtschaft.
Brüssel
- Erlass der wallonischen Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt vom 03.12.2009 über die biologischen Produktionsmethoden und die Kennzeichnung biologischer Erzeugnisse.
- Ministerialerlass der Region Brüssel-Hauptstadt vom 05.06.2013 über die Genehmigung der Biogarantie Richtlinien „Gastronomie“.
Flandern
Alle Informationen zur Landwirtschaft in Flandern finden Sie auf der Website der flämischen Behörden.
Sie können die Liste der in der Europäischen Union zugelassenen Kontrollstellen und/oder Behörden einsehen.
CERTISYS ist im Großherzogtum Luxemburg anerkannt (LU-BIO-06) und unterstützt Sie bei der Zertifizierung Ihrer Erzeugnisse.
- Großherzogliche Verordnung
- Informationen zum ökologischen Landbau im Großherzogtum Luxemburg (in deutsch)
Die Formalitäten und Schritte für den Start Ihrer BIO-Tätigkeit im Großherzogtum Luxemburg finden Sie hier.
Die Version 8 des CERTISYS-Standards ist seit November 2023 in Kraft.
Dieser Standard legt die Produktionsvorschriften, Kennzeichnungsbestimmungen und Kontrollmaßnahmen für Betriebe in Nicht-EU-Ländern fest, die den Export ihrer Erzeugnisse mit Verweis auf den ökologischen Landbau in einen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union planen. Jedes landwirtschaftliche Produkt, das erzeugt, verarbeitet oder in einen Mitgliedsstaat exportiert wird und nach diesem Standard zertifiziert ist, wird als gleichwertig mit der europäischen Verordnung angesehen.
Dieser Standard besteht aus zwei Büchern. Buch 1 enthält die allgemeinen Vorschriften. Buch 2 enthält die besonderen Vorschriften: