Werden Sie Bio-Lebensmittelverarbeiter

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Verarbeiten Sie biologische Produkte wie Brot, Marmelade usw.? Lagern oder entwickeln Sie eine Produktpalette mit Etiketten, die Ihren Namen tragen? Wussten Sie, dass es 4 Kategorien von verarbeiteten BIO-Produkten gibt und dass jede eine spezifische Kennzeichnung erfordert? Führen Sie einen gemischten Betrieb (BIO-Produkte und konventionelle Produkte)? In diesem Fall sind zusätzliche Vorkehrungen zu treffen. Auf der folgenden Seite erläutern wir Ihnen jeden Fall im Detail.

Wie sieht Ihre BIO-Tätigkeit aus?

Die Tätigkeit „Verarbeiter“ reicht von der Konservierung und/oder Zubereitung von Produkten (einschließlich Schlachtung und Zerlegung der Tiere) bis hin zum Umverpacken und Ändern von Etiketten. Der Verarbeiter kann ein Unternehmer sein, der seine Tätigkeiten ganz oder teilweise an ein anderes Unternehmen untervergibt. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen eingeschaltet wird, das sich als Unterauftragnehmer einer BIO-Kontrolle unterziehen muss, um die Einhaltung des BIO-Verarbereitungsprozesses zu gewährleisten.

Was sind die wesentlichen Informationen, um Ihre Tätigkeit als BIO-Verarbeiter zu starten?

Für die Herstellung eines BIO-Produkts ist es wichtig, dass alle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus biologischem Anbau stammen. Die Verwendung von Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsmitteln wird durch so genannte ‚Positivlisten‘ begrenzt. Die Zubereitungstechniken sind einfach gehalten, um die Grundstoffe zu schonen. Zwischen der Verarbeitung von konventionellen und BIO-Erzeugnissen muss eine zeitliche oder räumliche Trennung erfolgen.  Gentechnisch veränderte Organismen (GVO), Nanowerkstoffe und Behandlungen mit ionisierender Strahlung dürfen keinesfalls zum Einsatz kommen, weder bei der Verarbeitung, noch bei der Lagerung.

fromage bleu

Die 4 Kategorien verarbeiteter Produkte

Für jede Kategorie sind spezielle Kennzeichnungsvorschriften einzuhalten. Diese finden Sie in unserem Praxisleitfaden ‚Kennzeichnung‘.

 

1. Produkte mit mindestens 95 % biologischen Zutaten.

Wenn bestimmte Zutaten nicht verfügbar sind, können bis zu 5 % nicht-biologische Zutaten aus einem erschöpfenden Verzeichnis verwendet werden. Anhang 9 der EG-Verordnung enthält die Liste der in BIO-Produkten zugelassenen nichtökologischen/nichtbiologischen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs. Wenn die von Ihnen benötigte Zutat jedoch nicht in dieser Liste enthalten ist, können Sie bei den Behörden Ihrer Region einen Antrag auf eine Ausnahmeregelung stellen und dazu ein spezielles Formular verwenden.  Anmerkung: In der Wallonie und Brüssel übermittelt Certisys das Formular an die zuständigen Behörden.  Sie finden diese Formulare weiter unten unter ‚Andere nützliche Dokumente, um BIO-Verarbeiter zu werden‘.

 

2. Produkte mit weniger als 95 % biologischen Zutaten aus ökologischem Landbau

 

Verhältnis nach Gewicht berechnet: 100 x Gewicht der Bio-Zutaten


landwirtschaftlichen Ursprungs

 

Bitte beachten Sie, dass diese Lebensmittel nicht das europäische BIO-Siegel oder den Hinweis „BIO“ in der Verkehrsbezeichnung tragen dürfen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Praxisleitfaden ‚Kennzeichnung‘.

 

3. Die Produkte im Prozess der Umstellung auf den ökologischen Landbau

4. Die Produkte, deren Hauptbestandteil ein Erzeugnis der Jagd oder der Fischerei ist

Die Rezepturen und Zutaten

  • Die Aromastoffe müssen BIO oder natürlich sein (Anm:  « Natürliche Aromen von xxx mit anderen natürlichen Aromen » sowie « natürliche Aromen » ohne Angabe der Geschmacksrichtung sind nicht mehr zulässig)
  • Im ökologischen Landbau dürfen nur bestimmte Zusatzstoffe verwendet werden,
  • Wasser und Speisesalz sind gestattet,
  • GVO und GVO-Derivate sind verboten;
  • Es ist möglich, die in Anhang 5, Teil B der VO 889/2008 vermerkten nicht-biologischen Zutaten zu verwenden oder eine Ausnahmegenehmigung von der Region zu erhalten. Gentechnisch veränderte Organismen (GVO), Nanowerkstoffe und Behandlungen mit ionisierender Strahlung dürfen keinesfalls zum Einsatz kommen, weder bei der Verarbeitung, noch bei der Lagerung.

Achten Sie daher bei der Verarbeitung von Bioprodukten auf Zusatzstoffe, Aromastoffe und andere zugelassene Substanzen, die mit GVO in Verbindung gebracht werden könnten. Für die ordnungsgemäße Verwendung dieser Substanzen muss der Verarbeiter von seinem Lieferanten eine ‚Non-GMO-Erklärung‘ verlangen.

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Der Fall eines gemischten Unternehmens (Betrieb mit BIO-Produkten und konventionellen Produkten)

Auf allen Stufen des Verarbeitungsprozesses sind Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass ein BIO-Produkt durch ein nichtbiologisches Produkt ersetzt wird. Dazu zählen insbesondere:

  • Eine getrennte und gekennzeichnete Lagerung der Grundstoffe,
  • Eine zeitliche oder räumliche Trennung während des gesamten Verarbeitungsprozesses,
  • Ein Buchhaltungssystem, das klar zwischen Einkäufen, Verkäufen und Beständen an BIO-Produkten und konventionellen Produkten unterscheidet,
  • Ein Reinigungslogbuch (Aufzeichnung der durchgeführten Reinigungen).

Der Fall eines Lohnverarbeiters für Dritte

Sie verarbeiten oder lagern BIO-Produkte im Auftrag eines Dritten, ohne dass Sie jemals Eigentümer des Grundstoffs oder des Endprodukts waren? Sie sind Lohnverarbeiter für Dritte. Für Sie gelten die gleichen Regeln wie für Verarbeiter.

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Wie läuft Ihre BIO-Kontrolle ab?

Die von einem CERTISYS-Prüfer durchgeführten Kontrollen basieren auf der europäischen Verordnung und auf regionalen Erlassen. Sie beruhen auf drei Säulen, nämlich der Kontrolle der Dokumente, der Kontrolle vor Ort und der Kontrolle der Kommunikation.

Die Dokumente bezüglich Ihrer BIO-Tätigkeit

  • Anmeldung, Eintragung bei der FASNK, Vorhandensein von Verfahren usw.

Die Kontrolle vor Ort

  • Die Herkunft der Rohstoffe und die Garantien der Lieferanten: Sind Ihre Lieferanten zur Vermarktung von BIO-Zutaten berechtigt? Sie sollten beim Kauf auf das Gültigkeitsdatum des Zertifikats Ihres Lieferanten achten und sich vergewissern, dass die Grundstoffe mit einem Zertifikat versehen sind. Sie können die Zertifikate im Internet unter TRACES überprüfen.
  • Die Lagerungsbedingungen: Sind bei der Lagerung der BIO-Produkte – vor Ort oder bei einem Verarbeiter – die Identifizierung und die Trennung sowie die Rückverfolgbarkeit der Produkte gewährleistet? Ist ein Reinigungsverfahren vorhanden, das konform ist und entsprechend angewendet wird, um Verunreinigungen zu vermeiden?
  • Die Trennungsmaßnahmen zwischen konventionellen und ökologischen Produkten,
  • Die Rezepturen und Verarbeitungsverfahren (z. B.: keine ionisierende Strahlung),
  • Die Produktions-/Rohstoffblätter,
  • Das Gleichgewicht zwischen eingehenden Rohstoffen und ausgehenden Endprodukten,
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Die Kommunikation ‚BIO‘ (wichtiger Punkt in der Verordnung)

  • Ist die Kennzeichnung korrekt?
  • Die Zertifikate und Garantien seitens der Lieferanten,
  • Sämtliche Verzeichnisse und Dokumentationen (Reinigung, Trennung usw.),
  • Warenannahme– und Produktionsblätter,
  • Die Eingangsdokumente (Lieferscheine, Rechnungen über Einkäufe) und Ausgangsdokumente (Lieferdokumente, Rechnungen über Verkäufe),
  • Das Beschwerdebuch,
  • Die Transaktionspapiere für Tiere,

Am Ende seines Besuchs erstellt der Prüfer den Kontrollbericht und bespricht mit Ihnen eventuelle Verbesserungswünsche und Mängel. Nachdem der Bericht von beiden Parteien unterzeichnet wurde, wird Ihnen eine Kopie ausgehändigt. Anschließend legt der Inspektor den Bericht dem Zertifizierungsteam zur Entscheidung und Ausstellung der Zertifikate vor.

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Ihr Infopaket zum Bio-Verarbeiter

Einige nützliche Informationen

Ihre Dokumente zum Ausfüllen, um Ihr Bio-Zertifizierungsdossier bei CERTISYS zu eröffnen

Senden Sie uns die beiden oben genannten Dokumente per E-Mail im PDF-Format an info@certisys.eu

Achtung:

Beachten Sie, dass Sie immer noch aufgefordert werden, einen Antrag auf BIO-Meldung zu stellen.

Dazu müssen Sie auf die Website der zuständigen Behörde gehen:

Weitere nützliche Dokumente für Sie als BIO-Verarbeeiter

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